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Brillenfrei dank Krankenkasse?

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Schweizer Krankenkassen sind unter gewissen Umständen verpflichtet, sich an Augenlaseroperationen zu beteiligen. Es lohnt sich deshalb genau hinzuschauen:

Die obligatorische Grundversicherung hilft Dir bei einer Augenlaseroperation, wenn…

…sich Deine Augen in ihrer Brechkraft um mehr als drei Dioptrien unterscheiden.

…eine Brille den Sehfehler nicht korrigieren kann.

…Du eine dauerhafte Kontaktlinsenunverträglichkeit hast.

Falls Du alle drei Kriterien erfüllst, vergütet Dir Deine Krankenkasse die Augenlaseroperation “nach besonderer Gutsprache” mit einer Vertrauensärztin oder einem Vertrauensarzt.

Konkret heisst das: Deine Augenärztin oder Dein Augenarzt erstellt ein Gutachten, welches Du bei der Krankenkasse einreichst. Anschliessend wägt die Kasse ab, ob sie Deine Augenlaser-OP bezahlt. Doch Achtung: Es wird nur die Korrektur eines Auges auf durch Brillen korrigierbare Werte erstattet. Wenn Du beide Augen lasern könntest, kann es also sein, dass die Krankenkasse nur ein Auge übernimmt.

Im Zweifel erfragen

Falls Du mindestens eines der drei aufgeführten Kriterien nicht erfüllst, kontaktierst Du am besten Deine Krankenkasse, um zu erfahren, welche Zusatzversicherungen Dir etwas bringen könnten. Wir haben die grössten Krankenversicherungen für Dich bereits kontaktiert. Schau einfach mal auf unseren Websites in ZÜRI oder BASEL vorbei, um mehr zu erfahren. Nachfolgend findest Du hier aber bereits direkte Kontakt-Links, unter denen Du Erstinformationen bei Deiner Versicherung erfragen kannst:

Falls Du Deine Krankenkasse nicht gefunden hast, empfehlen wir Dir, sie per E-Mail oder Telefon anzufragen, welche Zusatzversicherungen sie im Zusammenhang mit Augenlaserkorrekturen anbietet. Doch egal ob und wieviel Dein Versicherer bezahlt, von YOUSEE erhältst Du top Qualität und Preise, die Dein Budget schonen.

SEE YOU.

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